Beim internationalen Handel mit Ersatzteilen entscheidet nicht allein der Teilepreis über die tatsächlichen Beschaffungskosten. Transport, Ausfuhrabfertigung, Einfuhr, Zoll und weitere Kosten können je nach vereinbarter Lieferbedingung beim Verkäufer oder Käufer liegen.

Für eine eindeutige Regelung werden häufig die Incoterms® der Internationalen Handelskammer (ICC) verwendet. Entscheidend ist dabei nicht nur die Abkürzung wie EXW oder DDP, sondern auch der vereinbarte Ort und die verwendete Incoterms-Version.

Eine vollständige Angabe kann beispielsweise lauten: EXW Bremen, Incoterms® 2020.

Was regeln Incoterms?

Incoterms legen bestimmte Pflichten von Verkäufer und Käufer bei der Warenlieferung fest. Dazu gehören insbesondere:

  • Organisation bestimmter Transportabschnitte
  • Verteilung bestimmter Transportkosten
  • Übergang des Transportrisikos
  • Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung
  • bestimmte Dokumentationspflichten

Wichtig ist jedoch: Incoterms regeln nicht den gesamten Kaufvertrag.

Sie bestimmen beispielsweise nicht automatisch Zahlungsbedingungen, Eigentumsübergang, Gewährleistung oder sämtliche Folgen einer Vertragsverletzung. Diese Punkte müssen separat vertraglich geregelt werden.

EXW – Ex Works / Ab Werk

Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort zur Verfügung, beispielsweise in seinem Lager oder Betrieb.

Der Käufer übernimmt grundsätzlich einen sehr großen Teil der weiteren Transportorganisation und Kosten.

Ein wichtiger Punkt wird häufig übersehen: Bei EXW ist der Verkäufer grundsätzlich weder zur Verladung auf das abholende Fahrzeug noch zur Ausfuhrabfertigung verpflichtet.

Gerade bei Exporten kann EXW deshalb unpraktisch sein, wenn der Käufer die Ausfuhrformalitäten im Land des Verkäufers nicht ohne Weiteres erledigen kann.

Für bestimmte internationale Geschäfte kann daher eine andere Klausel geeigneter sein.

FCA – häufig eine Alternative zu EXW

FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer) ist für den internationalen Warenhandel besonders relevant.

Der Verkäufer übergibt die Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer beziehungsweise an der vereinbarten Stelle und übernimmt grundsätzlich die Ausfuhrabfertigung.

Wer die Verladung übernimmt, hängt dabei vom konkret benannten Übergabeort ab.

FCA kann deshalb insbesondere bei Exportgeschäften eine sinnvollere Abgrenzung ermöglichen als EXW.

FOB – nur für See- und Binnenschiffstransport

FOB (Free on Board / Frei an Bord) sollte nicht allgemein für jede internationale Lieferung verwendet werden.

Die Klausel ist für See- und Binnenschiffstransporte vorgesehen. Der Verkäufer liefert, wenn sich die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im vereinbarten Verschiffungshafen befindet. Dort geht grundsätzlich auch das Risiko auf den Käufer über.

FOB ist daher beispielsweise nicht die passende Standardklausel für eine reine LKW-, Luftfracht- oder Paketlieferung.

Bei containerisierten Sendungen kann je nach konkretem Transportablauf häufig FCA geeigneter sein.

DAP – Lieferung bis zum vereinbarten Ort

Bei DAP (Delivered at Place / Geliefert benannter Ort) organisiert und bezahlt der Verkäufer den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort.

Das Risiko geht grundsätzlich über, wenn die Ware dort auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit zur Verfügung gestellt wird.

Die Einfuhrabfertigung und die damit verbundenen Einfuhrabgaben liegen grundsätzlich beim Käufer.

DAP ist deshalb nicht mit „verzollt geliefert“ gleichzusetzen.

DDP – Delivered Duty Paid

Bei DDP übernimmt der Verkäufer einen sehr weitgehenden Teil der Verpflichtungen. Er organisiert die Lieferung bis zum vereinbarten Bestimmungsort und ist grundsätzlich auch für die Einfuhrabfertigung sowie die entsprechenden Einfuhrabgaben verantwortlich.

Das kann für den Käufer komfortabel sein, stellt den Verkäufer bei internationalen Lieferungen jedoch vor zusätzliche Anforderungen.

Vor einer DDP-Vereinbarung sollte insbesondere geprüft werden, ob der Verkäufer im Zielland die erforderlichen Import-, Zoll- und gegebenenfalls steuerlichen Pflichten tatsächlich erfüllen kann.

DDP sollte deshalb nicht automatisch als beste Lösung für internationale Lieferungen betrachtet werden.

Wer bezahlt die Transportversicherung?

Auch hier ist eine pauschale Aussage problematisch.

Nicht jede Incoterms-Klausel verpflichtet Verkäufer oder Käufer zum Abschluss einer Transportversicherung. Eine ausdrückliche Versicherungspflicht des Verkäufers besteht insbesondere bei CIF und CIP.

Bei anderen Klauseln kann eine Partei das Transportrisiko tragen, ohne dass die Incoterms automatisch eine Versicherungspflicht vorsehen.

Deshalb sollten Risikoübergang und Versicherung nicht miteinander verwechselt werden.

Warum der benannte Ort entscheidend ist

Eine Angabe wie „DAP“ oder „FCA“ allein ist unvollständig.

Der konkrete Ort bestimmt, wo bestimmte Pflichten enden beziehungsweise das Risiko übergeht. Deshalb sollte die Lieferklausel möglichst präzise formuliert werden, beispielsweise:

DAP Kundenlager, Ankara, Türkei – Incoterms® 2020

oder

FCA Lager Bremen, Deutschland – Incoterms® 2020

Je genauer der Ort bezeichnet wird, desto geringer ist das Risiko unterschiedlicher Interpretationen.

Welche Kosten sollten beim Einkauf berücksichtigt werden?

Für einen realistischen Vergleich internationaler Angebote sollte nicht nur der Teilepreis betrachtet werden.

Je nach Lieferklausel können zusätzlich relevant sein:

  • Vorlauf und Haupttransport
  • Umschlag- und Terminalkosten
  • Zollabfertigung
  • Einfuhrzoll
  • Einfuhrsteuern
  • Versicherung
  • Weitertransport
  • gegebenenfalls weitere lokale Gebühren

Ein niedriger EXW-Preis kann dadurch am Ende teurer sein als ein höherer Preis mit weitergehender Lieferleistung.

Incoterms im Angebot eindeutig festlegen

Für Werkstätten, Teilehändler, Fuhrparks und internationale Einkäufer ist deshalb wichtig, bereits vor der Bestellung zu klären:

Wer organisiert den Transport? Wer übernimmt die Ausfuhr? Wer ist für die Einfuhr verantwortlich? Wo geht das Risiko über? Welche Kosten sind im Angebot enthalten?

Die vereinbarte Incoterms-Klausel sollte zusammen mit benanntem Ort und Version im Angebot beziehungsweise Auftrag dokumentiert werden.

So lässt sich der Gesamtpreis einer Ersatzteillieferung wesentlich besser beurteilen und die Verantwortlichkeit zwischen Verkäufer und Käufer klarer abgrenzen.

FalkePro – Ersatzteile für Nutzfahrzeuge

FalkePro ist auf die Beschaffung und den B2B-Handel von Ersatzteilen für LKW, Busse und Transporter spezialisiert. Wir unterstützen Werkstätten, Teilehändler, Fuhrparks und Speditionen bei der Ersatzteilbeschaffung in Deutschland und internationalen Märkten.

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