Bei Ersatzteilen für LKW, Busse und Transporter werden unterschiedliche technische Dokumente, Kennzeichnungen und Genehmigungen verwendet. Dazu gehören je nach Produkt beispielsweise Konformitätserklärungen und E-Prüfzeichen.

Diese Nachweise dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Eine Konformitätserklärung erfüllt eine andere Funktion als eine Genehmigung nach dem für ein Fahrzeugteil einschlägigen Regelwerk.

Was ist eine Konformitätserklärung?

Mit einer Konformitätserklärung erklärt der dafür verantwortliche Wirtschaftsakteur, dass ein Produkt die für die Erklärung maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Welche Vorschriften genannt werden müssen und wer die Erklärung ausstellen darf, hängt vom jeweiligen Produkt und dem anwendbaren Rechtsrahmen ab.

Eine Konformitätserklärung kann beispielsweise Angaben enthalten zu:

  • Hersteller beziehungsweise verantwortlichem Unternehmen
  • eindeutiger Produktidentifikation
  • einschlägigen Rechtsvorschriften
  • gegebenenfalls angewandten Normen
  • verantwortlicher Person
  • Ort und Datum der Ausstellung

Entscheidend ist daher nicht allein, dass eine Konformitätserklärung existiert, sondern auf welche Vorschriften und welches konkrete Produkt sie sich bezieht.

Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung

Konformitätserklärungen werden häufig mit der CE-Kennzeichnung in Verbindung gebracht. Bei Produkten, die unter entsprechende EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, kann die EU-Konformitätserklärung Bestandteil des vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens sein.

Daraus folgt jedoch nicht, dass jedes Fahrzeugersatzteil eine CE-Kennzeichnung oder EU-Konformitätserklärung benötigt.

Für zahlreiche klassische Fahrzeugteile gelten spezielle fahrzeugrechtliche Genehmigungsvorschriften.

Was bedeutet das E-Prüfzeichen?

Ein E-Prüfzeichen steht im Fahrzeugbereich für eine Typgenehmigung nach einer einschlägigen UN-Regelung. Es ist damit nicht dasselbe wie eine Herstellererklärung über die Konformität eines Produkts.

Je nach Bauteil können entsprechende Genehmigungen beispielsweise bei Beleuchtungseinrichtungen oder anderen genehmigungspflichtigen Fahrzeugkomponenten erforderlich sein.

Das Prüfzeichen enthält neben dem E weitere Genehmigungsinformationen. Die Zahl hinter dem E, beispielsweise E1 oder E4, bezeichnet den Staat, der die Genehmigung erteilt hat – nicht eine Qualitätsklasse.

Konformitätserklärung und E-Prüfzeichen unterscheiden

Vereinfacht lassen sich die beiden Nachweise so unterscheiden:

Eine Konformitätserklärung ist eine Erklärung des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs über die Übereinstimmung des Produkts mit den dafür genannten gesetzlichen Anforderungen.

Ein E-Prüfzeichen weist dagegen auf eine erteilte Typgenehmigung nach dem einschlägigen UN-Regelwerk hin.

Deshalb kann eine Konformitätserklärung ein vorgeschriebenes E-Prüfzeichen nicht einfach ersetzen – und umgekehrt.

Eine Konformitätserklärung bestätigt keine Fahrzeugkompatibilität

Für die Ersatzteilbeschaffung ist diese Abgrenzung besonders wichtig.

Auch wenn für ein Produkt eine gültige Konformitätserklärung vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es zu einem bestimmten LKW, Bus oder Transporter passt.

Für die Teilezuordnung können weiterhin entscheidend sein:

  • FIN
  • OE-/Vergleichsnummer
  • Fahrzeugmodell und Variante
  • Bauzeitraum
  • Einbauposition
  • technische Ausführung
  • elektrische Anschlüsse
  • gegebenenfalls weitere Systemdaten

Ebenso ist ein E-Prüfzeichen keine universelle Freigabe für jedes Fahrzeug und jede Einbausituation.

Welche Unterlagen sollte der Einkauf prüfen?

Bei technischen oder genehmigungsrelevanten Komponenten sollte zunächst geklärt werden, welcher Nachweis für das konkrete Produkt überhaupt erforderlich ist.

Je nach Bauteil können beispielsweise relevant sein:

  • Konformitätserklärung
  • E-Prüfzeichen beziehungsweise Genehmigungsnummer
  • technische Datenblätter
  • Prüf- oder Herstellerunterlagen
  • eindeutige Artikel- und Produktkennzeichnungen
  • weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente

Gerade im B2B-Ersatzteilhandel sollte deshalb nicht pauschal für jedes Produkt eine „Konformitätserklärung“ verlangt werden. Entscheidend ist, welche gesetzlichen und technischen Anforderungen tatsächlich für das jeweilige Bauteil gelten.

FalkePro berücksichtigt bei Teileanfragen neben FIN und vorhandenen OE-/Vergleichsnummern auch relevante technische Spezifikationen und, soweit für das betreffende Produkt erforderlich, entsprechende Kennzeichnungen und Dokumentationen.

FalkePro – Ersatzteile für Nutzfahrzeuge

FalkePro ist auf die Beschaffung und den B2B-Handel von Ersatzteilen für LKW, Busse und Transporter spezialisiert. Wir unterstützen Werkstätten, Teilehändler, Fuhrparks und Speditionen bei der Ersatzteilbeschaffung in Deutschland und internationalen Märkten.

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