LED-Technik wird bei LKW, Bussen und Transportern für Scheinwerfer, Rückleuchten, Positionsleuchten und weitere Lichtfunktionen eingesetzt. Im Unterschied zu einer klassischen Leuchte mit austauschbarer Glühlampe kann die Lichtquelle bei LED-Systemen fest in eine elektronische Baugruppe integriert sein.

Die Aussage, LED-Modul, Treiber und Steuergerät seien grundsätzlich drei getrennte Bauteile und könnten nicht einzeln ausgetauscht werden, ist jedoch zu pauschal. Der Aufbau und die Reparaturmöglichkeiten hängen von der konkreten Leuchte und dem Fahrzeug ab.

Wie ist eine LED-Leuchte aufgebaut?

Eine Fahrzeug-LED benötigt eine geeignete elektrische Ansteuerung. Je nach Konstruktion können verschiedene Komponenten vorhanden sein:

  • LED-Lichtquelle beziehungsweise LED-Modul
  • Leiterplatte
  • Treiber- beziehungsweise Leistungselektronik
  • Kühlkörper oder andere Elemente des Wärmemanagements
  • Steckverbindungen
  • gegebenenfalls separates Steuergerät

Diese Komponenten können vollständig in einer Leuchte integriert oder teilweise als separate Baugruppen ausgeführt sein.

Bei einem Defekt muss deshalb zunächst geklärt werden, welche Komponente beim konkreten Scheinwerfer oder bei der konkreten Leuchte überhaupt separat vorgesehen und austauschbar ist.

Welche Aufgabe hat der LED-Treiber?

LEDs benötigen eine definierte elektrische Versorgung. Die Treiberelektronik übernimmt je nach System unter anderem die Regelung beziehungsweise Anpassung von Strom und Spannung und kann weitere Schutz- und Steuerfunktionen enthalten.

Das ist im Fahrzeugbordnetz wichtig, weil dort keine unter allen Betriebsbedingungen konstante elektrische Situation herrscht.

Ein Fehler in der Treiberelektronik kann sich beispielsweise durch Ausfall, Flackern oder andere Funktionsstörungen zeigen.

Solche Symptome beweisen allerdings nicht automatisch einen defekten Treiber. Auch Spannungsversorgung, Masse, Verkabelung, Steckverbindungen, Feuchtigkeit oder andere elektronische Komponenten können die Ursache sein.

Wärmemanagement bei LED-Leuchten

LEDs erzeugen weniger Verlustwärme als viele konventionelle Lichtquellen, sind aber keineswegs unempfindlich gegenüber Temperatur.

Insbesondere die Halbleiter und Leistungselektronik müssen innerhalb ihrer vorgesehenen Temperaturbereiche betrieben werden. Deshalb besitzen leistungsstarke LED-Leuchten ein entsprechend ausgelegtes Wärmemanagement.

Probleme können beispielsweise durch beschädigte Komponenten, Verschmutzung, beeinträchtigte Wärmeabfuhr oder nicht geeignete Ersatzlösungen entstehen.

Eine hohe Lebensdauer von LEDs ist daher kein Beweis dafür, dass eine komplette LED-Leuchte grundsätzlich wartungs- oder störungsfrei ist.

Wie überwacht das Fahrzeug die Beleuchtung?

Bei modernen Nutzfahrzeugen können Lichtfunktionen elektronisch angesteuert und überwacht werden.

Wie diese Überwachung erfolgt, ist jedoch fahrzeug- und systemabhängig. Eine pauschale Aussage, das Steuergerät prüfe bei jeder LED ständig „Stromaufnahme und Widerstand“, wäre zu einfach.

Je nach System können beispielsweise Stromaufnahme, elektrische Zustände, Kommunikation oder interne Diagnosedaten ausgewertet werden.

Bei einer erkannten Störung können Warnmeldungen oder Fehlercodes gespeichert werden. Manche Systeme können betroffene Funktionen außerdem begrenzen oder abschalten.

Warum eine Fehlermeldung nicht automatisch eine defekte LED bedeutet

Wenn eine Lichtfunktion ausfällt oder eine Fehlermeldung erscheint, kommen mehrere Ursachen infrage:

  • LED-Modul beziehungsweise komplette Leuchte
  • Treiber- oder Leistungselektronik
  • Spannungsversorgung
  • Masseverbindung
  • Sicherung
  • Kabel oder Steckverbindung
  • Feuchtigkeit oder Korrosion
  • Steuergerät beziehungsweise Kommunikation
  • nicht kompatible Nachrüstlösung

Deshalb sollte vor dem Austausch geprüft werden, welche Komponente tatsächlich als Fehlerursache eingegrenzt werden kann.

Kann ein LED-Modul einzeln ersetzt werden?

Das hängt von der Konstruktion ab.

Bei manchen Fahrzeugleuchten sind bestimmte elektronische Module oder Steuergeräte als separate Ersatzteile vorgesehen. Bei anderen ist die LED-Lichtquelle Bestandteil einer geschlossenen beziehungsweise nicht für eine Einzelreparatur vorgesehenen Leuchteneinheit.

Es wäre deshalb falsch, generell zu sagen, LED-Komponenten seien nicht einzeln austauschbar.

Maßgeblich sind die Konstruktion der Leuchte, das Ersatzteilkonzept des Herstellers und die entsprechenden Reparaturvorgaben.

LED-Nachrüstung statt Originalleuchtmittel

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn eine ursprünglich für ein konventionelles Leuchtmittel vorgesehene Fahrzeugleuchte auf LED umgerüstet werden soll.

Elektrische Funktion allein reicht dabei nicht aus.

Bei lichttechnischen Einrichtungen können Genehmigungs- und Verwendungsvorschriften relevant sein. Ein LED-Leuchtmittel darf deshalb nicht allein deshalb in einen vorhandenen Scheinwerfer eingesetzt werden, weil Sockel und elektrische Anschlüsse passen.

Entscheidend ist, ob die konkrete Kombination aus Leuchte, Lichtquelle und Fahrzeug für die vorgesehene Verwendung zulässig ist.

Das gilt besonders für gesetzlich geregelte Außenbeleuchtung.

E-Prüfzeichen nicht als universelle Freigabe verstehen

Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugleuchten können entsprechende Genehmigungskennzeichnungen vorhanden sein.

Ein E-Prüfzeichen bedeutet jedoch nicht, dass eine beliebige LED-Leuchte an jedem Nutzfahrzeug verwendet werden darf.

Die Genehmigung bezieht sich auf eine bestimmte Bauart beziehungsweise Lichtfunktion und die dafür geltenden Anforderungen. Auch Montageposition, Anzahl, Schaltung und Verwendung können relevant sein.

Die technische und rechtliche Eignung müssen deshalb getrennt von der bloßen mechanischen Montage geprüft werden.

LED-Ersatzteile richtig zuordnen

Bei einer vorhandenen LED-Leuchte können für die Teilebestimmung unter anderem folgende Merkmale relevant sein:

  • FIN
  • OE-/Vergleichsnummer
  • Hersteller und Teilenummer der Leuchte
  • Lichtfunktion
  • Einbauposition
  • linke oder rechte Fahrzeugseite, sofern unterschieden
  • Steckerausführung
  • Bordnetzspannung
  • Modul- beziehungsweise Steuergerätenummer, sofern separat vorhanden
  • Genehmigungskennzeichnung, soweit relevant

Gerade bei äußerlich ähnlichen Scheinwerfern oder Rückleuchten können unterschiedliche elektrische und funktionale Ausführungen existieren.

FalkePro berücksichtigt bei entsprechenden Ersatzteilanfragen deshalb neben der FIN insbesondere vorhandene OE-/Vergleichsnummern und die Kennzeichnungen der verbauten Leuchte beziehungsweise ihrer Module.

LED-Beleuchtung als System prüfen

Bei LED-Beleuchtung sollte nicht automatisch die komplette Leuchte ersetzt werden – aber ebenso wenig sollte davon ausgegangen werden, dass jedes einzelne Modul separat repariert werden kann.

Entscheidend ist die konkrete Konstruktion. LED-Lichtquelle, Treiberelektronik, Fahrzeugversorgung, Steuerung und Leuchtenausführung müssen technisch zusammenpassen.

Bei Nachrüstungen kommt zusätzlich die zulässige Verwendung der jeweiligen Lichtlösung hinzu. Mechanische und elektrische Funktion allein reichen bei Fahrzeugbeleuchtung nicht immer aus.

FalkePro – Ersatzteile für Nutzfahrzeuge

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