Ersatzteile für Nutzfahrzeuge
Eine Konformitätserklärung bestätigt die Übereinstimmung eines Produkts mit den darin genannten gesetzlichen Anforderungen. Bei Fahrzeugteilen ist sie jedoch nicht mit einem E-Prüfzeichen oder einer Fahrzeugteilegenehmigung gleichzusetzen und ersetzt keine Prüfung der konkreten Teilekompatibilität.