Bezeichnungen wie 4×2, 6×4 oder 8×4 gehören zu den wichtigsten technischen Angaben bei LKW und anderen schweren Nutzfahrzeugen. Sie beschreiben grundlegende Merkmale der Achs- und Antriebskonfiguration.
Für die Ersatzteilbestimmung sind diese Angaben besonders bei Achsen, Fahrwerk und Antriebsstrang hilfreich. Sie reichen jedoch nicht aus, um ein konkretes Ersatzteil eindeutig zu bestimmen.
Was bedeuten 4×2, 6×4 und 8×4 beim LKW?
Die erste Zahl gibt die Anzahl der Radpositionen beziehungsweise Radenden an, die zweite die Anzahl der angetriebenen Radpositionen. Zwillingsbereifung wird dabei nicht als zusätzliche Radposition gezählt.
Daraus ergeben sich beispielsweise:
- 4×2: zwei Achsen, davon typischerweise eine angetrieben
- 6×4: drei Achsen, davon typischerweise zwei angetrieben
- 8×4: vier Achsen, davon typischerweise zwei angetrieben
Ein 6×4 besitzt damit nicht „sechs Achsen“ und auch nicht zwingend nur sechs physische Reifen. Die Achsformel beschreibt das grundlegende Antriebsschema.
4×2: typische Zweiachs-Konfiguration
Ein 4×2-LKW besitzt zwei Achsen und eine angetriebene Achse. Häufig handelt es sich um eine gelenkte Vorderachse und eine angetriebene Hinterachse.
Diese Konfiguration findet sich beispielsweise bei vielen Sattelzugmaschinen und Verteilerfahrzeugen.
Für die Ersatzteilsuche ist „4×2“ dennoch nur eine erste Eingrenzung. Achstyp, Bremssystem, Federung, Radstand und weitere Fahrzeugdaten können sich zwischen verschiedenen 4×2-Fahrzeugen deutlich unterscheiden.
6×4: drei Achsen und zwei angetriebene Achsen
Bei einem 6×4 sind drei Achsen vorhanden und vier Radpositionen werden angetrieben. Typischerweise besteht die Hinterachsgruppe aus zwei angetriebenen Achsen.
Solche Konfigurationen werden häufig eingesetzt, wenn höhere Traktion oder eine für den Einsatzzweck geeignete Lastverteilung erforderlich ist, beispielsweise bei bestimmten Baustellen-, Kipper- oder Schwerlastfahrzeugen.
Im Antriebsstrang können dadurch zusätzliche Komponenten vorhanden sein, etwa weitere Differenziale und Kardanwellen.
8×4: vier Achsen für schwere Fahrzeugkonfigurationen
Ein 8×4 besitzt vier Achsen, wobei vier Radpositionen angetrieben werden. Solche Fahrzeuge finden sich häufig bei schweren Kippern, Betonmischern, Kranfahrzeugen und anderen anspruchsvollen Anwendungen.
Die Bezeichnung 8×4 sagt allerdings noch nicht, wie die einzelnen Achsen angeordnet oder ausgeführt sind.
Für die Ersatzteilbestimmung muss deshalb die konkrete Fahrzeug- und Achsausführung geprüft werden.
6×2 ist nicht immer gleich 6×2
Die reine Achsformel kann wichtige Unterschiede nicht vollständig darstellen.
Besonders bei dreiachsigen Fahrzeugen können zusätzliche Angaben erforderlich sein. Eine nicht angetriebene Achse kann beispielsweise als Vorlauf- oder Nachlaufachse ausgeführt und je nach Fahrzeug zusätzlich lenk- oder liftbar sein.
Hersteller verwenden hierfür teilweise weiterführende Bezeichnungen und eigene Konfigurationscodes.
Deshalb sollte aus der Angabe 6×2 allein nicht auf die genaue Position und Funktion jeder Achse geschlossen werden.
Welche Ersatzteile hängen von der Achsausführung ab?
Die Achskonfiguration ist besonders relevant bei Teilen aus den Bereichen:
- Achsen und Achsaufhängung
- Kardanwellen und Antriebsstrang
- Differenziale
- Radnaben und Radlager
- Luftfederung
- Stoßdämpfer
- Stabilisatoren und Lagerungen
Bei Fahrzeugen mit mehreren Achsen muss zusätzlich die Einbauposition des Ersatzteils bekannt sein. Ein Bauteil für die zweite Achse muss nicht mit der Ausführung an der dritten oder vierten Achse identisch sein.
Bremsanlage nicht allein über 4×2 oder 6×4 bestimmen
Auch bei Bremskomponenten ist die Achskonfiguration eine wichtige Information, aber kein ausreichender Kompatibilitätsnachweis.
Bremsscheiben, Bremsbeläge, Bremssättel, ABS-Sensoren und weitere Komponenten können je nach Achstyp, Bremssystem, Achslast und Einbauposition unterschiedlich ausgeführt sein.
Die Aussage „6×4“ bestimmt daher nicht automatisch, welche Bremsanlage verbaut ist.
Welche Angaben sind für die Teilebestellung wichtig?
Bei achs- und fahrwerksbezogenen Ersatzteilen sollten möglichst folgende Informationen vorliegen:
- FIN
- Achskonfiguration, beispielsweise 4×2, 6×4 oder 8×4
- betroffene Achse beziehungsweise Einbauposition
- Achsnummer oder Achstyp, sofern vorhanden
- OE-/Vergleichsnummer des Bauteils
- Kennzeichnung des ausgebauten Teils
Über geeignete Herstellerkataloge oder Fahrzeugdatenbanken kann die FIN helfen, die ursprüngliche Fahrzeugkonfiguration einzugrenzen.
Die Achsformel ist damit ein wichtiges Merkmal bei der Teileidentifikation – sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung der konkreten Achse und des gesuchten Bauteils.
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