Bei Ersatzteilen für LKW, Busse und Transporter müssen zwei Fragen getrennt betrachtet werden: Passt das Bauteil technisch zum Fahrzeug – und darf es in dieser Ausführung verwendet werden?

Bei bestimmten Fahrzeugteilen gelten besondere Genehmigungs- oder Kennzeichnungsvorschriften. Ein Bauteil kann deshalb mechanisch passen und dennoch für die konkrete Verwendung nicht zulässig sein.

Was bedeutet „homologiert“ bei Fahrzeugteilen?

„Homologation“ wird im Fahrzeugbereich als Sammelbegriff für die Genehmigung eines Fahrzeugs, Systems oder Bauteils nach den jeweils geltenden Vorschriften verwendet.

Welche Genehmigung erforderlich ist, hängt vom konkreten Produkt ab. Je nach Bauteil können beispielsweise eine UN-Typgenehmigung mit entsprechendem Prüfzeichen, eine nationale Genehmigung oder andere fahrzeugrechtliche Anforderungen relevant sein.

Deshalb ist die Bezeichnung „nicht homologiert“ allein noch relativ unspezifisch. Entscheidend ist, ob für das betreffende Bauteil überhaupt eine Genehmigung vorgeschrieben ist und ob eine vorhandene Genehmigung die konkrete Ausführung und Verwendung abdeckt.

Technische Passform bedeutet nicht automatisch Zulässigkeit

Äußerlich ähnliche Fahrzeugteile können dieselben Abmessungen, Befestigungspunkte oder Anschlüsse besitzen.

Das genügt bei genehmigungsrelevanten Komponenten jedoch nicht.

Zusätzlich können beispielsweise relevant sein:

  • Genehmigungsnummer und Prüfzeichen
  • genehmigte Bauteilausführung
  • Verwendungsbereich
  • Fahrzeugkategorie
  • Einbauposition
  • vorgeschriebene Montagebedingungen

Ein vorhandenes Prüfzeichen ist ebenfalls keine universelle Freigabe für beliebige Fahrzeuge oder Einbausituationen.

Bei welchen Ersatzteilen Genehmigungen relevant sein können

Besonders bekannt sind entsprechende Anforderungen bei lichttechnischen Einrichtungen. Dazu können je nach Produkt beispielsweise gehören:

  • Scheinwerfer
  • Schlussleuchten
  • Fahrtrichtungsanzeiger
  • Begrenzungsleuchten
  • Rückstrahler
  • bestimmte Zusatzleuchten

Auch bei anderen Fahrzeugkomponenten können besondere Genehmigungsvorschriften gelten. Im Bremsenbereich existieren beispielsweise für bestimmte Austausch-Bremsbeläge, Bremsscheiben und Bremstrommeln entsprechende UN-Regelungen.

Es wäre jedoch falsch, daraus abzuleiten, dass jedes Brems-, Lenkungs- oder Fahrwerksteil grundsätzlich ein E-Prüfzeichen benötigt. Die Anforderungen müssen bauteilspezifisch geprüft werden.

Welche Folgen kann ein unzulässiges Fahrzeugteil haben?

Wird ein vorgeschriebener Genehmigungszustand nicht eingehalten, können sich je nach Bauteil und konkretem Fall unterschiedliche Konsequenzen ergeben.

Möglich sind beispielsweise:

  • Beanstandungen bei Hauptuntersuchung oder anderen Prüfungen
  • erforderlicher Austausch des Bauteils
  • zusätzliche Abnahmen oder Nachweise
  • erneute Werkstattarbeiten
  • verlängerte Fahrzeugstandzeit
  • Einschränkungen beim weiteren Fahrzeugbetrieb

Ob darüber hinaus die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs betroffen ist, lässt sich nicht pauschal für jedes nicht genehmigte Ersatzteil behaupten. Das hängt von der konkreten Änderung und den einschlägigen Vorschriften ab.

E-Prüfzeichen richtig prüfen

Bei Bauteilen mit UN-Typgenehmigung sollte nicht nur kontrolliert werden, ob irgendwo ein „E“ auf dem Produkt vorhanden ist.

Die Kennzeichnung enthält weitere Informationen zur Genehmigung. Die Zahl neben dem E bezeichnet den Staat, der die Genehmigung erteilt hat; sie stellt keine Qualitätsklasse dar.

Außerdem muss das Prüfzeichen zur betreffenden Bauteilart und Genehmigung passen. Bei Zweifeln sollten Genehmigungsnummer, Herstellerunterlagen und konkrete Produktausführung abgeglichen werden.

Billig oder ohne Prüfzeichen bedeutet nicht automatisch unzulässig

Auch hier ist eine wichtige Abgrenzung notwendig: Ein günstiges Aftermarket-Teil ist nicht automatisch unzulässig, und ein Ersatzteil ohne E-Prüfzeichen ist nicht automatisch illegal.

Viele Fahrzeugteile benötigen schlicht kein solches Prüfzeichen.

Problematisch wird es, wenn für das konkrete Bauteil oder die betreffende Verwendung eine Genehmigung erforderlich ist und diese fehlt, nicht nachgewiesen werden kann oder nicht für die tatsächliche Ausführung gilt.

Was Werkstätten und Teilehändler prüfen sollten

Bei genehmigungsrelevanten Komponenten sollten vor Bestellung und Einbau insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  • exakte Teileidentifikation
  • FIN und relevante Fahrzeugdaten
  • vorhandene OE-/Vergleichsnummer
  • vorgeschriebene Genehmigung für die Bauteilart
  • Genehmigungs- oder Prüfzeichen am Produkt
  • Verwendungsbereich der Genehmigung
  • Einbau- und Herstellerhinweise
  • gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Abnahme

Fotos von Kennzeichnungen und Genehmigungsnummern können bei unklaren Fällen ebenfalls hilfreich sein.

Für FalkePro gilt deshalb: Technische Kompatibilität und rechtliche Zulässigkeit sind zwei unterschiedliche Prüfpunkte. Bei genehmigungsrelevanten Ersatzteilen sollte neben der korrekten Teilezuordnung immer geprüft werden, welche Anforderungen für das konkrete Produkt und Fahrzeug gelten.

FalkePro – Ersatzteile für Nutzfahrzeuge

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