Ersatzteile für Nutzfahrzeuge
Eine Konformitätserklärung bestätigt die Übereinstimmung eines Produkts mit den darin genannten gesetzlichen Anforderungen. Bei Fahrzeugteilen ist sie jedoch nicht mit einem E-Prüfzeichen oder einer Fahrzeugteilegenehmigung gleichzusetzen und ersetzt keine Prüfung der konkreten Teilekompatibilität.
Nicht jedes technisch passende Ersatzteil darf automatisch im Straßenverkehr verwendet werden. Bei bestimmten Fahrzeugteilen sind Typgenehmigungen, Prüfzeichen oder andere Nachweise erforderlich – fehlen sie oder gilt die Genehmigung nicht für die konkrete Anwendung, können Prüfbeanstandungen und Einschränkungen des Fahrzeugbetriebs folgen.