Schlagwort: E-Kennzeichen Fahrzeugteile


  • ABE, ECE-Genehmigung und E-Prüfzeichen werden bei Fahrzeugteilen häufig verwechselt. Welche Genehmigung erforderlich ist und ob ein Bauteil ohne weitere Abnahme verwendet werden darf, hängt vom konkreten Teil, Fahrzeug und den jeweiligen Genehmigungsbedingungen ab.

  • Eine Konformitätserklärung bestätigt die Übereinstimmung eines Produkts mit den darin genannten gesetzlichen Anforderungen. Bei Fahrzeugteilen ist sie jedoch nicht mit einem E-Prüfzeichen oder einer Fahrzeugteilegenehmigung gleichzusetzen und ersetzt keine Prüfung der konkreten Teilekompatibilität.

  • Nicht jedes technisch passende Ersatzteil darf automatisch im Straßenverkehr verwendet werden. Bei bestimmten Fahrzeugteilen sind Typgenehmigungen, Prüfzeichen oder andere Nachweise erforderlich – fehlen sie oder gilt die Genehmigung nicht für die konkrete Anwendung, können Prüfbeanstandungen und Einschränkungen des Fahrzeugbetriebs folgen.